Beitragsordnung

§1 Bindung

Die Beitragsordnung ist gemäß § 13 Abs. 2 der Satzung für jedes Mitglied des Kreisverbandes bindend.

§2 Beitragshöhe

Die Höhe der Jahresbeitragssätze richtet sich nach folgendem Schlüssel:
(1) Mitglieder unter 18 Jahren: 12,- EUR
(2) Mitglieder zwischen 18 und 25 Jahren: 24,- EUR
(3) Mitglieder zwischen 26 und 35 Jahren: 36,- EUR

§3 Beitragszahlung

(1) Der Beitrag ist nach Rechnungsstellung, für den gesamten eingeforderten Zeitraum, zu bezahlen. Dies erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsstellung.
(2) Die Zahlung erfolgt durch Überweisung.
(3) Für notwendige Mahnungen wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,50 EUR je Mahnung erhoben.

§4 Teilbeträge

Mitglieder, die während des Jahres beitreten, zahlen ihren Beitrag anteilsmäßig ab dem Quartal des Eintritts. § 3 der Beitragsordnung gilt entsprechend.

§5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt zum 04.11.2021 nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.

Hier kannst du unsere aktuelle Beitragsordnung lesen:

Beitragsordnung-JuLis-Rems-Murr